Das Teilzeit - und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit theoretisch ohne Begrenzung mit Sachgrund ein Arbeitverhältnis zu befristen. Liegt ein Sachgrund nicht vor, so ist eine Befristung ebenfalls möglich, beschränkt allerdings auf zwei Jahre, innerhalb denen eine Befristung drei Mal möglich ist. Oft wird allerdings übersehen, dass eine sachgrundlose Befristung dann ausscheidet, wenn…
Weiter
Bankenhaftung: Lehman-Urteil im Volltext (AG Leipzig 115 C 3759/08)
Urteil des AG Leipzig Az.: 115 C 3759/08 vom 10.11.2008Voller Schadensersatz für Anlegerin
Weiter
Sind 15 % zuviel?
Kündigt der Bauherr den mit einem Hausbauunternehmer geschlossenen Bauvertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so schuldet er gem. § 649 BGB die vereinbarte Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen.
Weiter
Wie lange schadet „Zuvor-Beschäftigung“ bei Befristung?
§ 14 Abs. 1 TzBfG erlaubt die Befristung eines Arbeitsvertrages, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Gem. § 14 Abs. 2 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Sachgrund bis zur Dauer von zwei Jahren möglich. Ausgeschlossen ist die Befristung ohne Sachgrund, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat („Zuvor-Beschäftigung“).…
Weiter