BAU- UND
ARCHITEKTENRECHT

Baurecht

Wir vertreten Tief- und Hochbauunternehmen und mittelständische Betriebe in allen Baugewerken.

Ebenso vertreten wir schon aufgrund unserer Zusammenarbeit mit dem Bauherrenschutzbund e. V. (BSB) die Interessen der Bauherren.

Auch hier gilt, dass die anwaltliche Dienstleistung nicht erst beginnt, wenn ein Rechtsstreit anhängig ist.
Die Erfolgshaftung des Unternehmens einerseits und die sich daraus ergebenden möglichen Einwendungen des Bauherrn andererseits bringen es mit sich, dass im Baurecht mehr als in jedem anderen Rechtsgebiet Sachverständige benötigt werden. Dies macht Gerichtsverfahren in Bausachen teuer und langwierig.

Anwaltliche Dienstleistung fängt daher auch hier sehr viel früher an:

Die Mitwirkung in Vergabeverfahren, die Gestaltung der vertraglichen Grundlagen, die Beratung und Verhandlung in der Bauphase bis zur Abnahme, gegebenenfalls auch die Beendigung zum richtigen Zeitpunkt ohne eigenes Risiko stehen heute weit mehr im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im privaten Baurecht, als der forensische Auftritt.

Die erfolgreiche Vertretung setzt baurechtliche Kompetenz einerseits und der bautechnischen Grundlagen andererseits voraus, wenn Sie Erfolg haben wollen.

Für uns ist ausschließlich Ihr Erfolg Maßstab unserer Tätigkeit.

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