Das Amtsgericht Leipzig spricht konservativer Anlegerin umfassenden Schadensersatz zu:
- für Kursverlust der in Lehman-Zertifikaten angelegten Beträge
- für entgangenen Gewinn aus einer Alternativanlage
- für Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts
Besonders hervorzuheben ist, dass das AG Leipzig bereits Schadensersatz für Kursverluste ausgeurteilt hat, nicht etwa Schadensersatzansprüche bei einem Totalausfall.
Im letztgenannten Fall sollten die Chance noch deutlich besser stehen, erfolgreich Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Beratung geltend zu machen.
Je nach Anlegerprofil stehen die Chancen derzeit gut, Banken aus fehlerhafter Beratung in Anspruch zu nehmen.
Lassen Sie sich daher beraten.
RA Offermanns, 02.01.2009
gesamtes Urteil »hier zum Download