GESELLSCHAFTS-
RECHT

Der Erfolg der eigenen Firma, das Lebenswerk.

Die Gegenstände gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen sind mannigfaltig. Auf die Frage welche die beste Rechts- oder Gesellschaftsform ist, gibt es keine pauschale Antwort.

Außer vom Regelungsgegenstand hängt die Sinnhaftigkeit der Wahl oder Änderung der Rechtsform vom verfolgten Zweck und wirtschaftlichen Erwägungen, etwa der Erlangung von Steuervorteilen, ab. Hierzu stehen wir in ständiger Zusammenarbeit mit Steuerberatern, um eine umfassende Beratung gewährleisten zu können.

Gerade bei haftungsgeneigten Unternehmungen kann eine Haftungsbeschränkung durch die Wahl der Gesellschaftsform - die GmbH ist hier nach wie vor der Deutschen liebstes Kind - zweckmäßig sein und Risiken kalkulierbar machen.

Ob zu erwartende Steuervorteile einer gesellschaftrechtlichen Gestaltung etwaige Mehrkosten kompensieren und ab welchem Gewinn vor diesem Hintergrund ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll, oder ob beispielsweise eine Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag einer regulären Erbfolge vorzuziehen ist, ist für jeden Einzelfall zu beurteilen.

Bei diesen und allen anderen Fragen stehen wir Ihnen beratend zur Seite, begleiten notarielle Verfahren, gestalten die notwendigen Verträge und setzten Ihre Rechte erforderlichen Falls gerichtlich durch.

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