Im Frühjahr 2005 ließ der Bauherr durch ein beauftragtes Bauunternehmen ein nicht unterkellertes Einfamilienhaus errichten.
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Persönliche Haftung des Vereinsvorstandes
Gem. § 64 GmbHG haftet der Geschäftsführer einer GmbH persönlich, wenn er es im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung versäumt rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen.
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Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Ankündigung einer Erkrankung
Das BAG hatte am 12.03.2009 über einen alltäglichen Fall zu entscheiden.
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Haus + Technik 2009
Messe für Hausbau, Wohnen und Modernisieren „Rechts ABC“ –Das gehört in den Bauvertrag?
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