GRUNDSTÜCKSRECHT

Grundstücksrecht und Projektentwicklung

Grundstücke gelten als sichere Wertanlage.

Egal ob Sie Grundstückseigentümer sind und den Wert Ihres Grundstücks realisieren wollen oder ob Sie ein Grundstück unbebaut, bebaut oder zum Zwecke der Bebauung erwerben wollen, beim Rechtsverkehr mit Grundstücken sind viele Dinge zu beachten.

Dies fängt bereits bei der richtigen Bewertung des Grundstücks an.

Weiter ist der Umgang mit Belastungen, wie z.B. Wege- und Leitungsdienstbarkeiten und oder Grundschulden zu beachten. Es stellt sich, wenn solche Belastungen im Grundbuch vorhanden sind, die Frage, ob diese gelöscht werden können oder ob und wenn ja in welchem Umfang übernommen werden sollen bzw. müssen und was dabei zu beachten ist.

Weitere Fragen sind bei bebauten Grundstücken insb. die Gewährleistung je nach Alter, Zustand und Nutzungsart der/des Gebäude(s).

Wichtig ist auch die Klärung der Erschließung und damit verbundener Kosten.

Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben gibt es, je nach der beabsichtigten Nutzung, vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.

Dies fängt beim Bau eines Einfamilienhauses an. Neben dem klassischen Bauherrenmodell gibt es hier auch andere Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach Sachlage ist es dabei möglich die Grunderwerbsteuer drastisch zu reduzieren. Dies aber nur dann, wenn man frühzeitig richtig agiert.

Für größere Bauvorhaben lautet das Schlagwort: Projektentwicklung.

Angefangen von der ersten Idee bis hin zur Fertigstellung steuern wir mit Ihnen zusammen die Entwicklung komplexer Bauprojekte, wie z.B. die Planung, Erschließung und Vermarktung von Neubaugebieten.

Dies beinhaltet u.a. die Zusammenarbeit mit Architekten und anderen Fachplanern ebenso wie mit den zuständigen Behörden, welche etwa im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen und deren Umsetzung frühzeitig eingebunden werden müssen.

Dies beinhaltet weiter die Erarbeitung und Verhandlung von Verträgen, angefangen von der Planung und Finanzierung über die Veräußerung von Baugrundstücken bis hin zur Bildung von Wohnungseigentum.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, am einfachsten telefonisch oder per Email!

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