ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht.

Wir vertreten mittelständische Unternehmen und Einrichtungen des Freistaats mit bis zu 300 Mitarbeitern und sind daher nicht nur im Individualarbeitsrecht, sondern auch im Betriebs- und Betriebsverfassung-/Personalvertretungsrecht tätig.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir ebenfalls Ansprechpartner für Arbeitnehmer überdies auch im Bereich des öffentlichen Dienstrechts.

Auch für das Arbeitsrecht gilt, dass die gerichtliche Auseinandersetzung nur ein Teilaspekt ist.

Die Betreuung des Arbeitgebers im Arbeitsvertragsrecht unter Beachtung der raschen Rechtsfortbildung, die Beratung zu einzelnen Fragen und Maßnahmen, die Beratung von Tarifvertrags- oder Betriebsparteien aber auch die Vorbereitung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

Unsere Schwerpunkte Baurecht einerseits und Arbeitsrecht andererseits bringen es mit sich, dass wir bundesweit zahlreiche Unternehmen bei Streitigkeiten mit der SOKA-Bau beraten und vertreten.

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