Das OLG Hamburg vertritt in einem Urteil vom 30.10.2009, das nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde am 24.11.2011 durch Beschluss des BGH in Rechtskraft erwachsen ist, die Auffassung, wonach die Abnahmeniederschrift im Rahmen einer förmlichen Abnahme nicht der Unterschrift des Auftraggebers bedarf. Im entschiedenen Fall hatte das vom Auftraggeber beauftragte Ingenieurbüro eine Abnahmebescheinigung erstellt, die zwar vom…
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