Während der Durchführung eines Bauvorhabens stellte sich heraus, dass sich einzelne Positionen nicht als notwendig erwiesen, um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Der Auftragnehmer nimmt den Auftraggeber auf Zahlung für diese Positionen in Anspruch. Geltend gemacht wird von ihm die Summe der in den Einheitspreisen als prozentuale Zuschläge enthaltenen Beträge für Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten…
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