Vor vollständiger Zahlung und Übergabe eines aufgrund eines Bauträgervertrages erworbenen Einfamilienhauses, schaffte der Erwerber Fakten. Er wechselte die Schlösser aus und zog ein. Der Bauträger kündigte hierauf den Bauträgervertrag. Der Erwerber klagt gegen den Bauträger auf Übereignung. Das OLG Düsseldorf wies die Klage des Erwerbers ab. Der Bauträger hat den Bauträgervertrag aus wichtigem Grund außerordentlich…
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Kündigung schützt Architekten nicht!
Die Parteien haben einen Architektenvertrag geschlossen, nach dem der Architekt auch die Bauüberwachung nach Maßgabe der Leistungsphase 8 schuldet.
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Mehrkosten infolge Bauzeitverschiebung wegen verzögerter Vergabe (BGH 08.03.2012 – VII ZR 202/09)
Der Kläger fordert von der Bundesrepublik Deutschland Mehrvergütung.
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Änderungsvorbehalte unwirksam!
Jeder Bauträgervertrag, jeder Hausbauvertrag enthält Klauseln, wonach Änderungen der Bauausführung und des Materials bzw. Baustoffauswahl, soweit gleichwertig, vorbehalten bleiben.
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