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Entgangener Gewinn pauschal 15% – unwirksam?

Der Auftraggeber geht bei Kündigung des Bauvertrages ein nicht unbeträchtliches Risiko ein. Dieses Risiko realisiert sich nicht nur, wenn er von vornherein frei kündigt, sondern auch dann, wenn er vermeintlich aus wichtigem Grund kündigt, eine gerichtliche Überprüfung jedoch dazu führt, dass es am wichtigen Grund gefehlt hat. In diesen Fällen schuldet der Auftraggeber gemäß §…
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