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Kündigung wegen Auftragsrückgang

Erbarmungslos hat die Wirtschaftskrise die Automobilindustrie und die von ihr abhängigen Industriezweige und Handwerksbetriebe getroffen. Von einem Tag auf den anderen wurde die Produktion gestoppt. Neue Aufträge gibt es nicht mehr, die Umsätze sind um bis zu 80 % zurückgegangen. Niemand kann voraussagen, ob es sich dabei nur um eine vorübergehende Situation handelt und es in jedem Fall Sinn macht, Kurzarbeit anzumelden oder aber, ob von einem Dauermangel auszugehen ist, verbunden mit der Folge, dass die notleidenden Unternehmen nur durch Massenentlassungen bei gleichzeitigem Erhalt der qualifizierten Arbeitskräfte zu retten sind, die dringend benötigt werden, wenn die Krise überwunden ist. Arbeitgeber, die aus Anlass des Auftragsrückganges beabsichtigen, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, haben die folgenden grundlegenden Erwägungen zu beachten.
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