Bankenhaftung: Lehman-Urteil AG Leipzig 115 C 3759/08

Gegen vorgenanntes Urteil wurde seitens der Beklagten kein Rechtsmittel eingelegt.

Das Anerkenntnisurteils in Sachen Lehman des Landgerichts Hamburg (Az. 319 O 125/08) wurde zumindest rein rechtlich zutreffend als kein Präzedenzfall eingestuft (so n-tv), da eine inhaltliche Prüfung eines Verstoßes gegen Beraterpflichten nicht erfolgte.

Mit Rechtskraft des Urteils der AG Leipzig ist dieser Präzedenzfall nun geschaffen.

RA Offermanns, 19.02.2009

Noch keine Kommentare bis jetzt

Einen Kommentar schreiben