Der Kläger fordert von der Bundesrepublik Deutschland Mehrvergütung.
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Urlaubsabgeltung und Ausschlussfristen
Dem Rausch, der mit der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH vom 20.01.2009 verbunden war, folgt nunmehr Katerstimmung.
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Änderungsvorbehalte unwirksam!
Jeder Bauträgervertrag, jeder Hausbauvertrag enthält Klauseln, wonach Änderungen der Bauausführung und des Materials bzw. Baustoffauswahl, soweit gleichwertig, vorbehalten bleiben.
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Architektenhaftung und Baugrund
Architekten sind gut beraten, wenn sie ihren Auftraggeber in jedem Fall auf die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens hinweisen. Der mit der Planung beauftragte Architekt schuldet im Rahmen der Grundlagenermittlung Erkundungspflichten zur Eignung des Baugrundes. Kann er mögliche Risiken nicht aus eigener Sachkunde beantworten, so muss er den Auftraggeber auf die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens hinweisen. Geschieht dies…
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