BGH-Urteil vom 22.06.2012, Aktenzeichen: V ZR 190/11
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Wann liegt eine unzulässige Mischkalkulation vor?
Nach der Rechtsprechung des BGH ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert, vollständig und der Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung tatsächlich beansprucht wird.
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Gefährliche Nebenangebote
Wer mitdenkt, wird bestraft.
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Wer trägt die Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaften Baumaterial ?
Der Bauherr beauftragt ein Bauunternehmen mit dem Einbau von Mineralfaser-Dämmplatten, die der Unternehmer bei einem Baustoffhändler erwirbt.
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