Kündigt der Bauherr den mit einem Hausbauunternehmer geschlossenen Bauvertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so schuldet er gem. § 649 BGB die vereinbarte Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen.
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Entgangener Gewinn pauschal 15% – unwirksam?
Der Auftraggeber geht bei Kündigung des Bauvertrages ein nicht unbeträchtliches Risiko ein. Dieses Risiko realisiert sich nicht nur, wenn er von vornherein frei kündigt, sondern auch dann, wenn er vermeintlich aus wichtigem Grund kündigt, eine gerichtliche Überprüfung jedoch dazu führt, dass es am wichtigen Grund gefehlt hat. In diesen Fällen schuldet der Auftraggeber gemäß §…
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BGH bestätigt seine Rechtsprechung zum Mehrvergütungsanspruch bei verzögertem Zuschlag
Die beklagte BRD wollte es nicht hinnehmen, als der BGH bereits im Mai 2009 und später wiederholt im September 2009 entschied, dass dem Bieter bei einer verschobenen Bauzeit aufgrund verschobenen Zuschlags ein Mehrvergütungsanspruch zusteht und dies mit dem europäischen Vergaberecht sehr wohl vereinbar ist. Am 22.07.2010 entschied der BGH erneut im vorstehenden Sinn. Im Rahmen…
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OLG Celle kippt Zwei-Monats-Schlusszahlungsfrist!
Anspruch auf die Schlusszahlung gem. § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B ...
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