der Spielraum wird kleiner
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Bauvertrag nach BGB: keine Mängelrechte vor Abnahme!
Bauherren ist dringend anzuraten, auf die Vertragsgestaltung Einfluss zu nehmen . Dies beweist einmal mehr eine Entscheidung des OLG Köln zur Frage, wann dem Bauherrn im BGB-Bauvertrag erstmals Mängelrechte zustehen. Dort hatte der Bauherr bereits vor der Abnahme wegen bestehender Mängel einen Kostenvorschussanspruch gemäß §637 Abs.3 BGB geltend gemacht. Das Landgericht wies seine Klage ab,…
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Fälligkeitsfalle: Der Zahlungsplan nach § 3 Abs. 2 MaBV
Im Rahmen eines Bauträgervertrages kann der vertraglich vereinbarte Preis für Grundstückskauf und Bau, kurz Kaufpreis, entweder nach Fertigstellung und Abnahme des Baus oder in Abschlägen zu zahlen sein. Die Abschläge bemessen sich nach den jeweils ausgeführten Teilleistungen. Diese werden regelmäßig bereits bei Vertragsschluss festgelegt, so dass ein Zahlungsplan entsteht. Ein solcher Zahlungsplan muss den Vorgaben…
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Prüfen Sie ihre Formularverträge!
Mängelbürgschaft und Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB
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