Steht ein Arbeitnehmer in zwei Arbeitsverhältnissen und kann die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen nebeneinander erfüllen, so steht ihm aus beiden Arbeitsverhältnissen jeweils der gewährte Urlaub zu, ohne dass der Urlaub in einem Arbeitsverhältnis auf den Urlaub im anderen Arbeitsverhältnis angerechnet wird. Anders liegt der Fall jedoch, wenn der Arbeitnehmer in zwei Arbeitsverhältnissen steht und nur…
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Pflegezeit: einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme ? (Anknüpfend an BAG 15.11.2011, 9 AZR 348/10)
Ein Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin ist berechtigt, einen nahen Familienangehörigen bis zur Dauer von maximal sechs Monaten in häuslicher Umgebung zu pflegen. Während dieser Zeit wird die Erbringung der Arbeitsleistung nicht geschuldet, auch wenn der Arbeitgeber der Pflegezeit nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
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Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit oder Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich? (Anknüpfend an BAG 18.10.2011, 9 AZR 315/10)
Die Inanspruchnahme der Elternzeit ist nach § 16 Abs. 1 BEEG grundsätzlich zustimmungsfrei. Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin muss lediglich die Inanspruchnahme sowie die voraussichtliche Dauer bis spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen.
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Urlaubsabgeltung und Ausschlussfristen
Dem Rausch, der mit der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH vom 20.01.2009 verbunden war, folgt nunmehr Katerstimmung.
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