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Bauvertrag nach BGB: keine Mängelrechte vor Abnahme!

Bauherren ist dringend anzuraten,  auf die Vertragsgestaltung Einfluss zu nehmen . Dies beweist einmal mehr eine Entscheidung des OLG Köln zur Frage, wann dem Bauherrn im BGB-Bauvertrag erstmals Mängelrechte zustehen. Dort hatte der Bauherr bereits vor der Abnahme wegen bestehender Mängel einen Kostenvorschussanspruch gemäß §637 Abs.3 BGB geltend gemacht. Das Landgericht wies seine Klage ab,…
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