Insbesondere nach der Kündigung eines Hausbauvertrages stellt sich die Frage ob die vom Generalunternehmer erbrachten Planungsleistungen nach Maßgabe der HOAI abgerechnet werden können oder müssen. Die HOAI stellt nicht auf Architekten und Ingenieure ab, sondern auf deren Leistungen, ist also tätigkeitsbezogen, sodass jeder, der Architekten- und Ingenieurleistungen erbringt, nach Maßgabe der HOAI abzurechnen hat, auch…
Weiter
Über: adminraber
Letzte Artikel von adminraber
Jahreshauptversammlung der Innung des Bauhandwerks Ilmkreis
Dienstag, 09.04.2013, 18:00 Uhr
Weiter
Vertragsstrafe für die Einhaltung von Zwischenfristen
der Spielraum wird kleiner
Weiter
Nachunternehmer oder Leiharbeitnehmer ?
Ein Bauunternehmer beschäftigte fünf Bauarbeiter für das Ausfugen von Sichtmauerwerk an einem Anbau in einem Gymnasium im Herbst 2003.
Weiter
Letzte Kommentare von adminraber
Keine Kommentare von adminraber noch.
