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Keine Schnellschüsse!

Kündigt der Auftraggeber nach Ablauf einer Nachfrist vor Eintritt der Fälligkeit, weil ernstliche Zweifel bestehen, dass die Bauleistung rechtzeitig fertig wird, so hat er das Nachsehen. Nahezu jeder Hausbauvertrag enthält eine Fertigstellungsfrist, meist sechs Monate mit, bzw. fünf Monate ohne Keller. Der Bauherr ist auf eine pünktliche Bezugsfertigkeit angewiesen, da er Bereitstellungszinsen zahlt und vor…
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