Der BGH hat bekanntlich am 22.02.2018 der bislang üblichen fiktiven Berechnung der Mangelbeseitigungskosten ein Ende bereitet. Der Besteller, der einen Mangel nicht beseitigen lässt, kann nicht mehr, wie bisher, fiktive Mangelbeseitigungskosten ersetzt verlangen. Einen Schadensersatzanspruch hat er nur dann, wenn er den Mangel tatsächlich beseitigen lässt in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten. …
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Grenzwert für Nachunternehmerhaftung im Baugewerbe
BSG schafft Klarheit
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Soka-Was tun?
Sie haben Post von der Soka-Bau bekommen? Es liegt Ihnen ein Fragebogen vor mit der Aufforderung, diesen ausgefüllt zurückzusenden? Ein Außendienstmitarbeiter der Soka-Bau hat sich bei Ihnen angekündigt? Überlegen Sie jeden Ihrer weiteren Schritte jetzt sehr gut! 1. Was ist Soka-Bau? In den fünfziger Jahren…
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Fiktive Mängelbeseitigungskosten – BGH ändert Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17 Sachverhalt Die Klägerin beauftragte im Jahre 2002 einen Architekten mit der Planung von Freianlagen und der Überwachung der Natursteinarbeiten, mit denen sie ein Fachunternehmen beauftragte. Die Natursteinarbeiten wurden durchgeführt, worauf sich während der Gewährleistung Mängel durch Risse und Ablösungen der Platten zeigten. …
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