Soka-Was tun?

 

 

 

Sie haben Post von der Soka-Bau bekommen?

 

Es liegt Ihnen ein Fragebogen vor mit der Aufforderung, diesen ausgefüllt zurückzusenden?

 

Ein Außendienstmitarbeiter der Soka-Bau hat sich bei Ihnen angekündigt?

 

 

 

Überlegen Sie jeden Ihrer weiteren Schritte jetzt sehr gut!

 

1. Was ist Soka-Bau?

 

In den fünfziger Jahren des vorangegangenen Jahrhunderts wurde zum einen die gemeinnützige Urlaubskasse für die Bauwirtschaft gegründet, zum anderen die Lohnausgleichskasse für die Bauwirtschaft.

 

Beide wurden in den siebziger Jahren zur Urlaubskasse und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) zusammengeführt, verbunden mit der Einführung eines umlagenfinanzierten Berufsausbildungsverfahrens.

 

Im Jahr 2001 entstand die Soka-Bau, die ihre Berechtigung zur Beitragserhebung aus dem Tarifvertrag über Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) zieht.

 

2. Was bringt mir Soka-Bau?

 

Soka-Bau wirbt damit, die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer zu sichern.

 

Des Weiteren bietet Soka-Bau eine betriebliche und überbetriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Betriebsinhaber an.

 

Schließlich wirbt Soka-Bau mit einer Finanzierung der Berufsausbildung.

 

Hatten Sie oder Ihre Arbeitnehmer bislang ein Problem mit der Gewährung und Sicherung von Urlaubsansprüchen?

 

Benötigten Sie bislang für eine überbetriebliche oder betriebliche Altersvorsorge für sich und Ihre Mitarbeiter die Soka-Bau?

 

Bestand oder besteht Ihr Problem bei der Berufsausbildung in deren Finanzierung durch Dritte?

 

Wahrscheinlich werden Sie all diese Fragen mit nein beantworten, womit geklärt wäre, ob Sie Ihre Soka-Pflicht begrüßen oder nicht.

 

3. Was kostet mich Soka-Bau?

 

Die Beiträge, die Sie an Soka-Bau zahlen müssen, richten sich nach der Höhe des Bruttolohns, den Sie an Ihre gewerblichen Arbeitnehmer zahlen, eingeschlossen Sachbezüge, soweit diese nicht pauschal versteuert werden.

 

Nach Auskunft des statistischen Bundesamtes (Destatis) betrug der durchschnittliche Bruttomonatslohn in der Bauwirtschaft im Jahre 2016 2.681,74 €.

 

Der Beitrag liegt derzeit bei 17,20 %, in den neuen Bundesländern, im Übrigen bei 20,4 %.

 

Alleine in den neuen Bundesländern bedeutet dies eine monatliche Belastung von 461,26 € pro Mann und Monat.

 

Damit nicht genug.

 

Sie werden durch Soka-Bau für den unverjährten zurückliegenden Zeitraum nachverbeitragt.

 

Dieser beträgt vier Jahre, sodass wir von einer Nachverbeitragung i. H. v. 22.140,45 € sprechen.

 

Sicherlich bekommen Sie dafür eine Gegenleistung, nämlich die sogenannte Urlaubsabgeltung.

 

Der Abgeltungsbetrag liegt allerdings regelmäßig weit niedriger, als der Betrag, den Sie als Beitrag schulden.

 

Außerdem bekommen Sie die Urlaubsabgeltung rückwirkend nur für zwei Jahre, während Sie für vier Jahre nachverbeitragt werden.

 

Nicht genug damit.

 

Die Soka-Bau kommt selten allein.

 

Die Regelungen im VTV der Soka-Bau sind in vielen Punkten identisch mit der sogenannten Baubetriebe-Verordnung, die die sogenannte Winterbauförderung als Leistung des Arbeitsförderungsrechts regelt.

 

Steht Ihre Soka-Pflicht fest, dann ergibt sich damit auch regelmäßig Ihre Pflicht an der Winterbauförderung teilzunehmen, weshalb Ihnen alsbald ein Leistungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit/Frankfurt zugehen wird, gegen den Sie gerne Widerspruch einlegen können, ohne damit jedoch die aufschiebende Wirkung herzustellen.

 

Es wird also vollstreckt.

 

4. Was kann ich tun?

 

Zunächst einmal sollten Sie den Fragebogen der Soka-Bau unbeantwortet liegen lassen.

 

Des Weiteren sollten Sie einen der wenigen in Verfahren mit der Soka-Bau und der Bundesagentur für Arbeit, betreffend die Winterbauförderung, erfahrenen Rechtsanwälte beauftragen, bevor Sie irgendetwas unternehmen.

 

Sie sollten sich allerdings nicht allzu viel Zeit lassen, denn es kann sein, dass sehr schnell ein Außendienstmitarbeiter der Soka-Bau oder auch der Bundesagentur für Arbeit bei Ihnen vor der Tür steht.

 

Auch der vollstreckbare Bescheid der Bundesagentur für Arbeit, hinsichtlich Winterbauförderung, lässt ebensowenig lange auf sich warten, wie der Mahnbescheid und die Anspruchsbegründung der Soka-Bau zum Arbeitsgericht Wiesbaden (West) oder Berlin (Ost).

 

5. Kann ein spezialisierter Anwalt etwas tun?

 

Ja er kann.

 

Zum einen wird er Sie darüber beraten, wie Sie zukünftig dem Problem generell aus dem Weg gehen können, wenn es Alternativen gibt.

 

Er wird Sie aufsuchen und sich von Ihnen Ihren Betrieb erläutern lassen, damit eingeschätzt werden kann, ob Ihr Betrieb unter den Abschnitt V des VTV fällt oder falls dies nicht der Fall ist, unter eine Generalklausel.

 

Dies alles setzt genaue Kenntnisse der Rechtsprechung des BAG, insbesondere zu den einzelnen Fallbeispielen des Abschnitts V voraus.

 

Er wird Sie weiterhin in allen Verfahrensabschnitten, sei es betreffend die Soka-Bau, sei es die Bundesagentur für Arbeit vertreten und bei Betriebsprüfungen der Soka oder der BA dabei sein.

 

6. Muss ich einen Anwalt in meiner Umgebung beauftragen?

 

Nein.

 

Wichtig ist, dass Sie den Anwalt beauftragen, der sowohl im Arbeits-, als auch im Baurecht versiert, auf das Thema Soka spezialisiert ist und aufgrund langjähriger Tätigkeit über die notwendige Erfahrung verfügt.

 

 

RA Raber, 29.03.2018

 

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