BGH, Entscheidungsdatum: 12.01.2011, Aktenzeichen: VIII ZR 296/09
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Das CGZP-Urteil des BAG-Das Ende der Leiharbeit?
Gemäß § 9 Nr. 3 AÜG gilt für Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb der Grundsatz des „Equal Pay and Equal Treatment“. Der Leiharbeitnehmer ist so zu stellen, wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers. Dies gilt für alle wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich vor allen Dingen des Arbeitsentgelts. Eine Ausnahme lässt das Gesetz zu: Ein Tarifvertrag kann hiervon abweichende Regelungen zulassen.…
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Die Dachlawine
Kein großer Bergfilm mit Luis Trenker, der nicht darauf verzichtet hätte, das Kinopublikum mit einer niedergehenden Lawine nebst der hiervon betroffenen Seilschaft mitzureißen.
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Freie Kündigung – Wie weiter?
Der Auftraggeber eines Werkvertrages darf jederzeit frei kündigen.
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