Was steht an,mit welchen Folgen
und wie sieht ein mögliches Risikomanagement aus?
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Das Bestellerprinzip im Mietrecht – Wer den Makler bestellt, muss ihn bezahlen!
Am 01.06.2015 trat das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft. Im Kern ändert sich das Wohnvermittlungsrecht wie folgt: - Der Wohnmaklervertrag wird einem Formerfordernis unterworfen, wonach die Textform des § 126 b BGB für alle Maklerverträge im Bereich des Wohnvermittlungsrechts vorgeschrieben ist. - Eine Provisionspflicht des Wohnungssuchenden besteht nur dann, wenn dem Makler ein eigenständiger Suchauftrag erteilt…
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Der gestörte Bauablauf
Die Ansprüche des Auftragnehmers
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