Monats-Archive: Juni 2015

Das Bestellerprinzip im Mietrecht – Wer den Makler bestellt, muss ihn bezahlen!

Am 01.06.2015 trat das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft. Im Kern ändert sich das Wohnvermittlungsrecht wie folgt: - Der Wohnmaklervertrag wird einem Formerfordernis unterworfen, wonach die Textform des    § 126 b BGB für alle Maklerverträge im Bereich des Wohnvermittlungsrechts vorgeschrieben   ist. - Eine Provisionspflicht des Wohnungssuchenden besteht nur dann, wenn dem Makler ein   eigenständiger Suchauftrag erteilt…
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