Der Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kita-Platz ist, wie auch eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.09.2013 zeigt, nach wie vor ein aktuelles und für Eltern sehr wichtiges Thema.
Wir haben diesem Thema daher unsere Info-Post 9/2013 gewidmet und dort alle wesentlichen Fakten, welche man im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch wissen muss, zusammengestellt.
Dazu zählt nicht nur die eingangs bereits in Bezug genommene richtungsweisende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, vielmehr werden auch praktisch relevante Hinweise dargestellt, z.B. die zu beachtenden landesgesetzlichen Fristen zur Anzeige bzw. Anmeldung des Betreuungsbedarfs beim jeweiligen Jugendamt.
Die Frist beträgt in der Regel sechs Monate und ist zwingend zu beachten.
Die Einhaltung der Frist ist Grundvoraussetzung damit der nunmehr auch ab Vollendung des ersten Lebensjahrs garantierte Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Die Info-Post 9/2013 zum Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kita-Platz finden Sie hier.
Haben Sie Probleme oder Fragen rund um den Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kita-Platz, dann melden Sie sich einfach.
Sie erreichen die Kanzlei wie unter Kontakt angegeben.
30.09.2013
Frank Prescher
Rechtsanwalt
Anwaltsmediator