Unterhalt 2013 – mehr Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2013 (gültig ab 01.01.2013) wurde am 05.12.2012 vom Oberlandesgericht Düsseldorf offiziell vorgestellt. 
Damit steht fest, dass die Unterhaltsbedarfsätze nunmehr zum zweiten Mal hintereinander und somit seit drei Jahren unverändert bleiben.
 
Die Selbstbehaltssätze werden dagegen, ähnlich, wie bei der letzten Änderung vor zwei Jahren, und somit das zweite Mal hintereinander, erhöht.
 
Bereits in meiner aktuellen Mitteilung vom 01.12.2012 hatte ich dazu konkrete Zahlen prognostiziert.
 
Soeben hat das OLG Düsseldorf die folgende Pressemittelung veröffentlicht, in welcher die von mir bereits mitgeteilten Zahlen bestätigt werden:
 
„Düsseldorfer Tabelle“ 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
 
05.12.2012 Pressemitteilung Nr. 39/2012
 
Zum 01.01.2013 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert werden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2013. Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines
nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder Eltern angehoben:
 

Unterhaltspflicht gegenüber

Selbstbehalt
bisher

Selbstbehalt ab 2013

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig:

950 €

1.000 €

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtigernicht erwerbstätig:

770 €

800 €

anderen volljährigen Kinder:

1.150 €

1.200 €

Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes:

1.050 €

1.100 €

Eltern:

1.500 €

1.600 €

 
Der Kindesunterhalt wird 2013 nicht erhöht werden. Der Unterhalt richtet sich dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Da der Kinderfreibetrag 2013 nicht angehoben werden wird, steigen auch nicht die Unterhaltsbeträge.
 
In der „Düsseldorfer Tabelle“, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.“
 
Diese Zahlen werden vom OLG Düsseldorf in der Regel nocheinmal ausführlich kommentiert mit den Unterhaltsbedarfssätzen und Zahlbeträgen veröffentlicht. Sobald diese Informationen vorliegen werden ich Sie an dieser Stelle ausführlich informieren.
 
05.12.2012 Frank Prescher Rechtsanwalt
und
Anwaltsmediator

 
Weitere Infos zur Düsseldorfer Tabelle 2013 finden Sie hier:
 
Zur aktuellen Mitteilung: Düsseldorfer Tabelle vom 1.12.2012 (mit den aktuellen Zahlen)
  Zur aktuellen Mitteilung: Düsseldorfer Tabelle - Update 5.12.2012  
Zur aktuellen Mittelung: Unterhalt 2013 - Fakten und Hintergründe mit Ausblick auf 2014
 

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