Unterhalt 2013 – Fakten und Hintergründe mit Ausblick auf 2014

Die Original Düsseldorfer Tabelle 2013, wie sie jetzt vom namensgebenden OLG Düsseldorf veröffentlicht wurde, finden sie hier als  

ausdruckbare pdf-Datei zum Download.

 
Die vom Nachrichtenmagazin Fokus noch Anfang November 2012 verbreitete Hoffnung auf eine Erhöhung der Bedarfssätze zugunsten der unterhaltsberechtigten Kinder, hat sich nicht erfüllt.
 
Die Bedarfssätze bleiben damit seit 2010, d.h. seit der letzten Kindergelderhöhung vor nunmehr drei Jahren, unverändert.
 
Schuld daran ist nicht etwa der Fokus, sondern vielmehr der Gesetzgeber selbst.
 
Dieser hat zwar für 2013 eine Erhöhung der „Hartz IV“ Sätze beschlossen, das Kindergeld und damit auch die Kinderfreibeträge und das damit im Zusammenhang stehende sächliche Existenzminimum, wird der Gesetzgeber für das Jahr 2013 dagegen unverändert lassen.
 
Damit bleibt auch der gesetzliche Mindestunterhalt, welcher vom sächlichen Existenzminimum abhängt, unverändert.
 
Auf diesen gesetzlichen Mindestunterhalt (vgl. § 1612 a BGB i.V.m. § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) baut die Düsseldorfer Tabelle seit der zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsreform auf.
 
Die bei der geringsten Einkommensgruppe 1 (bis 1.500,00 € bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen) in der Düsseldorfer Tabelle angegebenen Unterhalsbedarfsbeträge (ohne Kindergeldanrechnung) entsprechen dem jeweils gültigen gesetzlichen Mindestunterhalt.
 
Freilich hätte man die Bedarfsätze der Düsseldorfer Tabelle auch vom Mindestunterhalt loslösen können. Man hätte dann aber zugleich dem Gesetzgeber eine schallende Ohrfeige dahingehend erteilt, dass der von diesem festgelegte Mindestunterhalt nicht ausreichend wäre.
 
Zum Einen wollte man dieses Signal offenbar nicht senden und zum Anderen war und ist der Mindestunterhalt eine geeignete und gute Ausgangsbasis.
 
Es macht wenig Sinn davon abzuweichen.
 
Vielleicht schwingt sich der Gesetzgeber im Bundestagswahljahr 2013 ja noch dazu auf, zumindest ab 2014 für eine Anpassung des Kindergeldes und damit auch der Kinderfreibeträge, konkret des sächlichen Existenzminimums zu sorgen.
 
Die Hoffnung in dieser Richtung stirbt bekanntlich zuletzt.
 
05.12.2012 Frank Prescher Rechtsanwalt
und
Anwaltsmediator
 
 
Weitere Infos zur Düsseldorfer Tabelle 2013 finden Sie hier:
 
Zur aktuellen Mitteilung: Düsseldorfer Tabelle vom 1.12.2012 (mit den aktuellen Zahlen)
  Zur aktuellen Mitteilung: Düsseldorfer Tabelle - Update 5.12.2012   Zur aktuellen Mitteilung: Unterhalt 2013 (mit den bestätigten Zahlen des OLG Düsseldorf)  

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