Bislang ist eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle für 2012 nicht in Sicht.
Für das Jahr 2011 waren im Zusammenhang mit einer Erhöhung der Hartz?IV Sätze auch die entsprechenden steuerlichen Freibeträge angehoben worden.
Der steuerrechtlichen Änderung folgend wurden auch die Selbstbehaltsätze der Düsseldorfer Tabelle erhöht.
Für das Jahr 2012 ist wieder eine Erhöhung der Hartz IV Sätze angekündigt. Anders als im Vorjahr ist für den steuerlichen Bereich eine parallele Anpassung bislang nicht ersichtlich.
Eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2012 ist danach, nicht ganz ausgeschlossen, aber äußerst unwahrscheinlich.
Dies vorangeschickt stellt sich die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2012 wie folgt dar:
Die Bedarfssätze insb. für minderjährige Kinder für das Jahr 2011 bleiben unverändert. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies auszugsweise, dass für die Einkommensgruppe 1 (bis 1.500,00 €) nach wie vor folgende Zahlen gelten:
bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhalts-pflichtigen in € |
Kind |
1. Altersstufe |
2. Altersstufe |
3. Altersstufe |
bis 1.500,00 € |
1.+2. |
225 € |
272 € |
334 € |
|
3. |
222 € |
269 € |
331 € |
|
4. |
209,50 € |
256,50 € |
318,50 € |
Als Selbstbehaltssätze für erwerbstätige Unterhaltspflichtige gelten wie 2011 in 2012 unverändert folgende Beträge.
Unterhaltspflicht gegenüber: |
Selbstbehalt ab 2011 |
Minderjährigen Kindern und Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteilt und in allgemeiner Schulbildung): |
950,00 € |
Andere volljährige Kinder |
1.150,00 € |
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: |
1.050,00 € |
Eltern: |
1.500,00 € |
RA Prescher, 07.12.2011