Sorgerechtsreform tritt am 19.05.2013 in Kraft

Der Gesetzgeber hat es endlich geschafft das neue Sorgerecht  zu verabschieden. Lange genug hat es gedauert!

Das "Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" vom 16.04.2013, wurde am 19.04.2013 im Bundesgesetzblatt Teil I (Nr. 18 aus 2013) veröffentlicht und tritt exakt einen Monat später, d.h. am 19.05.2013 in Kraft.

Ab dem 19.05.2013 können Väter nichtehelicher Kinder, welchen die Mutter die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigert, somit auf neuer gesetzlicher Basis einen Antrag bei Gericht auf Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts stellen.

 

Bringt die Mutter keine belastbaren Einwände vor und sind auch sonst keine Gründe ersichtlich nach denen die Anordnung der gemeinsamen sorge dem Kindeswohl widerspricht, gilt eine entsprechende Vermutung, d.h. das Gericht muss dann die gemeinsame Sorge anordnen, d.h. das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam übertragen.

 

Dies ergibt sich aus folgendem Gesetzestext:

 

㤠1626a wird wie folgt gefasst:

 

§ 1626a

Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern;

Sorgeerklärungen

 

(1)

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,

 

 

1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),

2. wenn sie einander heiraten oder

3. soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

 

(2)

Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.

 

(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.“

 

Quelle: Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.04.2013 (Fundstelle: BGBl 2013 Teil 1, 795 = Heft 18)

 

Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschluss nicht angerufen und damit seinen ohnehin aussichtslosen Widerstand gegen die vom Bundestag bereits beschlossene Antragslösung aufgegeben. Dies hat ein schnelleres Inkrafttreten der Sorgerechtsreform ermöglicht, als es von vielen erwartet wurde.

 

Das nun doch recht zügige Inkrafttreten der seit langem angekündigten Sorgerechtsreform ist erfreulich und ausdrücklich zu begrüßen.

 

Wer betroffen ist, ist aufgefordert, sich bei mir zu melden.

Ich werde mich dann um eine schnelle Klärung der Sorgerechtsfrage kümmern.

 

19.04.2013

Frank Prescher

Rechtsanwalt

Anwaltsmediator

Weitere Artiel:

Zur aktuellen Mitteilung vom 01.02.2013: Das neue Sorgerecht für Väter nichtehelicher Kinder ist auf einem guten Weg!

Zur aktuellen Mitteilung vom 06.07.2012: Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht für Väter nicht ehelicher Kinder

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