Für die Katz gearbeitet! Widerruf von Planungs-, Bau- und Handwerkerleistungen

Rechtsanwalt Raber spricht zu einem hochaktuellen Thema.

Zunehmend spricht sich bei Verbrauchern herum, dass man Bauleistungen auch kostenlos erhalten kann, wenn man den Bauvertrag nach getaner Arbeit widerruft. Die ersten Großkanzleien machen sich bereit, hieraus zulasten von Planern und Handwerkern ein Geschäftsmodell zu entwickeln. Das Thema wurde lange Zeit unterschätzt und nur im Verbraucherbauvertrag verortet. Bauleistende die (auch) von Verbrauchern beauftragt werden, müssen sich daher schnellstmöglich informieren und gegensteuern.

Freitag, 19.04.2024 oder 26.04.204, ab 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

EBZ-Erfurt Bildungszentrum gGmbH, Schwerborner Straße 35, 99086 Erfurt

Anmeldungen sind noch bis 22.03.2024 über das Formular möglich.

RA Raber, 01.03.2024

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