Alles Gute in 2025?

Ein neues Jahr hat begonnen, was ändert sich?

1. Grundsteuer

In 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen Modell erhoben. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2018 spielen die früheren Grundlagen keine Rolle mehr. Relevant ist nunmehr, ob die Immobilie in den vergangenen Jahrzehnten attraktiver geworden ist. In diesen Fällen steigt auch die Grundsteuer, wohingegen es in strukturschwachen Gebieten sogar zu einer Absenkung kommen könnte. Relevant wird insbesondere sein, in welchem Umfang die Kommunen von ihrem Recht Gebrauch machen, die Hebesätze anzupassen.

2. Steigender Kinderfreibetrag

Im Jahr 2025 steigt der Kinderfreibetrag je Elternteil auf 3.336,00 €. Das Kindergeld selbst steigt um 5,00 € auf 255,00 €/Kind. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten steigt und es sinkt der Anteil der Kosten, die selbst getragen werden mussten von 1/3 der Kosten, höchstens 4.000,00 € auf nunmehr 1/5 und höchstens 4.800,00 €.

3. Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 66.150,00 €,

monatlich also 5.512,50 €. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 73.800,00 €, also monatlich

6.150,00 €. Dies bedeutet, dass die Zahl der gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten steigt. Nur wer zukünftig über 6.150,00 €/Monat liegt, kann sich privat krankenversichern. Die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab 01.01.2025

8.050,00 €/Monat.

4. Höhere Beitragssätze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen i.H.v. 14,6 % können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag wird um 0,8 % auf nun 2,5 % erhöht. Auch in der Pflegeversicherung erhöhen sich die Beiträge um 0,2 % Punkte auf 3,6 %, für Kinderlose sogar auf 4,2 %.

5. Strom und Gas teurer

Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlagen um rund 1,3 ct/kWh auf dann insgesamt 3,15 ct/kWh.

Beim Gas steigen die Netzentgelte. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 kWh kann folglich mit Mehrkosten i.H.v. 40,00 €/Jahr gerechnet werden, beim Gas bei einem Jahresverbrauch von durchschnittlich 20.000 kWh mit Mehrkosten im Umfang von 80,00 €-100,00 €/Jahr.

6. CO2-Preis steigt erneut

Wer im neuen Jahr die Tankstelle aufgesucht hat, wird es bereits bemerkt haben. Der CO2-Preis steigt in 2025 von 45,00 € auf 55,00 €/t. Dies führt zu einer politisch gewollten Erhöhung der Kosten für Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl.

7. Mindestlohn erhöht sich

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab 01.01.2025 um 0,41 ct auf 12,82 €. Damit steigt zugleich die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538,00 € auf 556,00 €/Monat. Die gesetzliche Mindestlohnerhöhung wird zwangsläufig Auswirkungen auf die Lohnentwicklung insgesamt haben und damit die Inflation anheizen.

8. Elektronische Patientenakte

Ab 01.01.2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten. Nutzbar ist sie allerdings erst ab Anfang März 2025. Patienten können über eine App auf die Daten zugreifen.

9. Mehr Wohngeld

Das Wohngeld steigt in 2025 um 30,00 €/Monat. Hintergrund soll eine Anpassung an die Entwicklung der Mieten sein.

10. Post wird teurer und schlechter

Ab Januar 2025 erhöhen sich die Portokosten. Das Porto für den Standardbrief erhöht sich ab Januar von 0,85 € auf 0,95 €, Postkarten verteuern sich sogar um 0,25 € auf 0,95 €. Andere Briefformate werden zwischen 10 % und 20 % teurer, Päckchen und Pakete steigen zwischen 0,20 € und 0,70 €. Wer angesichts dieser kräftigen Portoerhöhung mit einer Verbesserung der Leistung der Post gerechnet hat, irrt. Für mehr Porto gibt's weniger Leistung. Briefe müssen künftig erst nach drei, statt bisher zwei Werktagen ihrem Empfänger zugehen.

11. Neuer Führerschein

Achtung an alle, die noch immer den alten Lappen“ in der Brieftasche mit sich tragen. Bis zum 19.01.2025 müssen alle den Führerschein umtauschen, die 1971 oder später geboren sind und deren Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde. Für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, gilt nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Wer seiner Verpflichtung, den Führerschein nicht rechtzeitig auszutauschen, nicht pünktlich bis 19.01.2025 nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10.00 € rechnen.

12. Neues Namensrecht

Das Namensrecht flexibilisiert sich ab 01.01.2025. Ehepaare dürfen künftig einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen, der die Familiennamen beider Parteien kombiniert. Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen.

13. Deutschlandticket wird teurer

Im August 2022 startete das Deutschlandticket mit 9,00 €, im Mai 2023 kam es zu einer Preisanhebung auf 49,00 €, ab 01.01.2025 kostet es 58,00 €.

Auf den ersten Blick fällt auf, dass die Mehrzahl der in 2025 eintretenden Änderungen nicht geeignet sind, Glückshormone freizusetzen. Auch vermeintlich gute Nachrichten, wie Wohngelderhöhung können kaum erfreuen, denn sie werden von denen erwirtschaftet, die vielfach nicht in den Genuss von Wohngeld kommen und die dafür notwendigen Steuern aufbringen müssen.

Wir wollen gleichwohl mit Optimismus in die Zukunft sehen und hoffen, dass der 23.02.2025 zu einer Wende führt.

RA Manfred Raber, 08.01.2025

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