Mietrecht: Kündigung wegen starken Rauchens rechtmäßig

Der Entscheidung lag der Sachverhalt eines Mieters zu Grunde, der die Wohnung seit 40 Jahren nutzte und dort auch die gesamte Zeit über geraucht hatte. Nach dem Versterben seiner Frau habe er jedoch sein Verhalten geändert und anders als zuvor, nicht mehr regelmäßig durch Öffnen der Fenster gelüftet.

Hierdurch trat vermehrt Tabakqualm in das Treppenhaus und das Gericht stellte fest, dass die hierdurch unstreitig verursachte Geruchsbelästigung einen Grund zur Kündigung, nach vorheriger erfolgloser Abmahnung, darstelle.

Nicht erheblich sei ferner, dass bereits seit 40 Jahren in der Wohnung geraucht werde, denn nicht das Rauchen als solches sei Gegenstand der Kündigung, sondern die Geruchsbelästigung für andere Anwohner im Gebäude durch das geänderte Lüftungsverhalten des Mieters.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Diese Entscheidung macht Hoffnung für eine Vielzahl von Vermietern, die mit solchen Geruchsbelästigungen durch Mieter zu kämpfen haben, sich gegebenenfalls sogar Minderungsansprüchen anderer Mieter ausgesetzt sehen.

Der Entscheidung ist voll zuzustimmen, insbesondere liegt keine Einschränkung des Mietgebrauches vor, da keine Untersagung des Rauchens an sich erfolgt, sondern hier zugunsten der übrigen Anwohner lediglich eine Grenze der Nutzungsmöglichkeit aufgezeigt wird.

RA Offermanns
08.08.2013

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