Mietrecht: Anforderungen an die Modernisierungsankündigung

Der Vermieter beabsichtigte den Anbau von Balkonen an der Westseite des Mietshauses. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen kündigte der Vermieter an und verwies u.a. auf Demontage und Verlegung, sowie Neuanschluss der Heizungsanlage und Elektroleitungen sowie deren Begleiterscheinungen (Mauerarbeiten umd Malerarbeiten) hin.

Auch die zu erwartende Mieterhöhung wurde mit etwa 120,- € mtl. dargestellt.
Gegen die Ankündigung wendet sich der Mieter mit dem Einwand, dass er unzureichend informiert wurde.

Der BGH hält die Ankündigung für ausreichend.

Die Angabe einzelner Schritte ist nicht erforderlich und vor Beginn nicht möglich.

Der Mieter soll allein in die Lage versetzt werden, sich ein realitätsnahes Bild der bevorstehenden Maßnahme, deren Auswirkung und der finanziellen Folge der Modernisierung bilden zu können. 
Die Vorlage von Plänen ist hierbei nicht erforderlich. Abweichungen vom Bauablauf sind ebenfalls hinzunehmen

RA Offermanns
13.01.2012

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