Bestellerprinzip bei Maklergebühren?


Die Bundesregierung prüft derzeit eine Gesetzesänderung, wonach das sogenannte Bestellerprinzip bei Maklergebühren, wie es im Wohnungsmietrecht gilt, auf Immobilienkäufe übertragen wird.

 

Danach muss die Maklerkosten künftig derjenige aufbringen, der den Makler beauftragt hat.

 

Beauftragt der Bauträger einen Makler mit dem Vertrieb der Wohnungen, so würde folglich der Bauträger die Maklerkosten tragen.

 

Was auf den ersten Blick eine Entlastung des privaten Häuslebauers und Erwerbers darstellen soll, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Rohrkrepierer.

 

Natürlich wird der Verkäufer die Maklerkosten in den Verkaufspreis zukünftig einpreisen.

 

Dem Käufer ist also nicht geholfen.

 

Er zahlt nicht weniger, als er nach der jetzigen Rechtslage zahlt.

 

Er zahlt im Gegenteil sogar mehr, denn die Einpreisung der Makler-Courtage in den Verkaufspreis hat zwangsläufig dessen Erhöhung und damit eine höhere Grunderwerbsteuer zur Folge, die wiederum der Käufer trägt.

 

Wenn der Gesetzgeber dafür sorgen möchte, dass die Käufer entlastet werden, muss er andere Wege wählen.

 

Ein denkbarer Weg wäre die Reduzierung der Grunderwerbsteuer.

 

 

 

RA Raber, 17.10.2018

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