DIN EN 1090 ab 01.07.2014 Zertifizierung für Metallbauer

Ab 01.07.2014 ist es soweit.

Die sogenannte Koexistenzperiode der DIN EN 1090-1 findet ihr Ende, sodass es zukünftig keine parallele Anwendung der DIN 18800 und DIN EN 1090 mehr geben wird.

Im Klartext, wer ab 01.07.2014 als Metallbauer tragende Bauteile herstellt und einbaut, muss sich zertifizieren lassen.

Treppen und Geländer, Vordächer oder Carports unterfallen dem Regelungsbereich der DIN EN 1090.

Demnach können tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium in den Mitgliedstaaten der EU ab 01.07.2014 nur noch mit CE-Kennzeichnung auf den Markt gebracht werden.

Dies bedeutet für den Metallbaubetrieb, dass Werk- und werkseigene Produktionskontrolle zertifiziert und überwacht werden müssen.

Mit dem Zertifikat weist der Metallbaubetrieb sodann die Qualifikation seiner Mitarbeiter, die technische Ausrüstung und die Einhaltung der festgelegten wesentlichen Produkteigenschaften der Bauteile nach.

Mit der DIN EN 1090-1 werden die Forderungen der Europäischen Bauproduktenrichtlinie umgesetzt und die Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.

Umzusetzen ist danach eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK), also eine ständige Eigenüberwachung der Produktion durch den Hersteller.

Die WPK muss eingerichtet, dokumentiert und aufrecht erhalten werden, um sicherzustellen, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte die deklarierten Leistungsmerkmale aufweisen.

Änderungen stehen an, hinsichtlich der Bezeichnung der Klassen a bis e nach der bisherigen DIN 18800-7 und dem Bereich der Schweißanweisungen und Schweißverfahrensprüfung.

Eignungsprüfungen kommen nunmehr hinsichtlich unlegierter Stähle bei Schneidprozessen zu.

Angesichts des Umfangs der Norm, von mehr als 200 Seiten kann nicht von Begeisterungsstürmen der Metallbaubetriebe gesprochen werden, zumal nicht nur die Prüfungskosten mit ca. 5.500,00 € zu Buche schlagen, sondern auch das zeitlich wie preislich intensive Audit.

Um die Zertifizierung werden letztlich alle Metallbaubetriebe nicht umhinkommen.

Betriebe, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen schon deshalb, weil anderenfalls ihre Eignung in Frage steht.

Betroffen sind allerdings letztlich alle Metallbaubetriebe, denn Metallbauleistungen, für die die DIN EN 1090 einschlägig ist und bei denen verwendete Bauprodukte nicht über das CE-Kennzeichen verfügen sind ab 01.07.2014 nicht mehr abnahmefähig, weil sie nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Dies wird sich, trotz einer im Übrigen funktional mangelfreien Leistung sehr schnell herumsprechen.

RA Raber, 08.07.2014

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