Über die wesentlichen Änderungen hatten wir bereits informiert.
Nach nur wenigen Monaten hat nunmehr die Bundesregierung entschieden, dass dem Bundestag erneut Änderungen vorgelegt werden.
Danach werden die Bestimmungen über die Baugeldverwendung etwas gelockert.
Nach der Neufassung vom 01.01.2009 bezog sich die Verpflichtung zur zweckentsprechenden Baugeldverwendung auf konkrete Baumaßnahmen, nach den Änderungswünschen der Bundesregierung nunmehr auf alle Baumaßnahmen des Baugeldempfängers.
Damit besteht faktisch kein Bedürfnis mehr, Baugeld buchhalterisch getrennt nach Baumaßnahmen aufzubewahren.
Die Änderung entspricht dem Wunsch der Praxis, wonach insbesondere Generalunternehmer über sog. Cash-Pooling mehrere Bauvorhaben abwickeln.
Eine weitere Änderung wird darin bestehen, dass der Eigenleistungsanteil des Baugeldempfängers nicht nur zu 50 %, sondern komplett berücksichtigt wird.
Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden.
RA Raber, 22.06.2009