GPS und Videoüberwachung

Die Segnungen moderner Navigationstechnik haben für den Arbeitnehmer auch eine Kehrseite. Beschränkte sich bislang die Überwachung von Arbeitnehmern auf feste Räume durch Videoaufzeichnungen, so ist es heute möglich Aufenthaltsorte, Fahrtstrecken und Fahrtzeiten durch GPS zu überwachen.
Dementsprechend ist es dem Arbeitgeber heute leichter möglich die Richtigkeit von Stundenangaben von Arbeitnehmern, insbesondere im Außendienst nachzuprüfen.

Dies hat zu einer Zunahme der Rechtsstreitigkeiten darauf bezüglicher Kündigungen, meist in Verbindung von Überstundenabrechnungen, geführt.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Rechtsprechung des BAG zur verdeckten Überwachung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber wieder vermehrt an Bedeutung. Insbesondere stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein Beweisverwertungsverbot bei verdeckter Video oder GPS-Überwachung besteht, auf das sich der Arbeitnehmer mit Erfolg berufen kann.

Für den Fuhrparkeinsatz eines Logistikunternehmens hält § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG eine Regelung für den Einsatz von GPS-Sendern bereit.

Allerdings darf auch der Einsatz von Dienstwagen kontrolliert werden, wenn und soweit nicht die private Nutzung des Arbeitnehmers überwacht wird. Im Regelfall wird die Überwachung relevant, wenn diese Sachverhalte zu Tage fördert, die geeignet sind, einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zu rechtfertigen.

Zumindest wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers vorliegt oder gar die Aufzeichnungen eine entsprechende Tat nachweisen, ist die verdeckte GPS/Videoüberwachung zulässig, weil dann das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers hinter dem Ermittlungsinteresses des Arbeitgebers zurücktreten muss.

Weniger einschneidende Maßnahmen als die Video oder GPS-Überwachung kommen regelmäßig nicht in Betracht, sodass auch die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. (BAG Urteil vom 21.06.2012-2 AZR 153/11)

RA Raber, 24.09.2012

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