Gesetzgebung: Stärkung des Justizstandortes Deutschland

Der Bundesrat hat am 05.07.2010 einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach bei den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen eingerichtet werden sollen, vor denen Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache geführt werden können.

Die Länder betonen, dass es in Deutschland zahlreiche Richter gebe, die diese Sprache hervorragend beherrschten und in der Lage seien, eine mündliche Verhandlung entsprechend zu führen.

Obwohl das deutsche Recht und die deutsche Justiz international hohe Anerkennung genießen, leidet der Gerichtsstandort Deutschland nach Auffassung des Bundesrates bisher darunter, dass noch immer nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt sei. Dies trage dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten – zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und deutscher Unternehmen – zumeist im Ausland ausgetragen würden.

Durch die Einführung von Englisch als zulässiger Gerichtssprache könne sowohl Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht in hohem Maße an Attraktivität gewinnen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Hierbei soll sie ihre Auffassung darlegen.

(Quelle: Juris)

RA Offermanns, 20.05.2010

Noch keine Kommentare bis jetzt

Einen Kommentar schreiben