Die Reform des Punktesystems

Ab dem 01. April 2014 wird es ein neues Punktesystem für Verkehrssünder eingeführt.Nunmehr wird es statt 18 Punkten nur noch 8 maximale Punkte geben:

Punkte Maßnahme
1-3 Vorwarnung
4-5 Ermahnung
6-7 Verwarnung
8 Entzug

Beim Erreichen von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, eine neue darf frühestens nach sechs Monaten erteilt werden, wobei in der Regel eine MPU erforderlich ist.
Für die Verkehrsvergehen werden jeweils nur noch maximal 3 Punkte vergeben:

Punkte Vergehen
1 schwere Verstöße wie z. B. unerlaubtes Überholen
2 Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. eine isolierte Sperre, sowie für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten
3

Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit, sofern in der Entscheidung die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre verhängt wird

Zudem wurden die Tilgungsfristen überarbeitet.
Die Tilgungsfristen sind nun starr und gelten für jedes Vergehen einzeln.

Vergehen Tilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit 1 Punkt 2,5
Ordnungswidrigkeit 2 Punkte 5
Straftat 2 Punkte 5
Straftat 3 Punkte 10

Ein Punkteabbau per Seminar ist möglich. So kann alle 5 Jahre 1 Punkt abgebaut werden, sofern man bislang nicht mehr als 5 Punkte gesammelt hat.
Weitere Neuerungen:

  • Neuer (teilweise erhöhter) Bußgeldkatalog, über welchen im Herbst 2013 abgestimmt wird.
  • 70,00 EUR statt 40,00 EUR, falls man während der Fahrt mit dem Handy telefoniert.
  • 80,00 EUR statt 50,00 EUR, falls man jemandem die Vorfahrt nimmt.
  • Die Bußgelder für Falschparker werden erhöht:
    • Keine Parkscheibe/Parkschein - 10,00 EUR (statt 5,00 EUR)
    • Parkdauer bis zu 30 Minuten überzogen - 10,00 EUR
    • Parkdauer von 30 Minuten bis 3 Stunden überzogen - 25,00 EUR (statt 20,00 EUR)
    • Parken auf Radwegen - 20,00 - 30,00 EUR (statt 15,00 - 20,00 EUR)

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