Änderung des Betreuungsrechts: Neuregelung der Patientenverfügung

So kündigt die Bundesregierung eine Neuregelung im Bereich des Betreuungsrechts an. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 in 3. Lesung den Vorschlag des Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen.

Schriftliche Patientenverfügungen von Volljährigen sind mit Inkrafttreten zum 1. September 2009 per Gesetz verbindlich für mögliche Bahandlungsmaßnahmen. Dies gibt mehr Sicherheit, auch wenn bereits seit den 90er Jahren solche Verfügungen selbstverständlich als bindend betrachtet wurden. Die aktuelle Regelung schließt die seit 2004 bestehenden Bemühungen für eine gesetzliche Regelung ab.

Die Regelung in einer Patientenverfügung ist nun für Betreuer und Arzt bindend.

Ein Abweichen von dieser Verfügung ist für den Fall der Änderung der Lebensumstände möglich. In diesem Falle ist der Betreuer berufen, den mutmaßlichen Willen des Patienten durchzusetzen und in Abstimmung mit Arzt die Behandlung im Sinne des Betreuten fortzuführen.

Niemand ist an eine einmal erklärte Verfügung gebunden. Die Patientenverfügung  ist frei widerruflich.

RA Offermanns, 08.09.2009

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