Fördermittel im Eigenheimbau – Ein Überblick


Sowohl die KfW-Bank, als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle (Bafa)

und schließlich die Bundesländer bieten eine Menge Förderprogramme für Eigenheimbesitzer und Wohnungskäufer.

 

Diese betreffen sowohl Wohnungseigentum, als auch die energetische Sanierung und diverse Um- und Einbauten.

 

I. Wohnungseigentum

 

1. KfW-Kredit

 

Zur Finanzierung von selbstgenutzten Wohneigentum gibt die KfW bis zu 50.000,00 € Kredit ab 0,95 % effektiven Jahreszins bei einer Zinsbindung von fünf Jahren.

 

Das Darlehen kann für den Kauf des Grundstücks, für die Baukosten sowie für die Neben- und Beratungskosten verwendet werden.

 

Erwerben Sie eine Bestandsimmobilie, so kann der Darlehensbetrag für den Kaufpreis, den Umbau und die Modernisierung sowie für die Erwerbsnebenkosten eingesetzt werden.

 

Das Programm ist frei von energetischen Auflagen.

 

2. Baukindergeld

 

Mit dem Baukindergeld fördert die KfW jedes Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren mit

1.200,00 €, zusammen also 12.000,00 €/Kind, wenn der Kauf oder der Bau eines Einfamilienhauses oder einer selbstgenutzten Wohnung dient und das Haushaltseinkommen bei max. 90.000,00 € bei einem Kind liegt.

 

Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000,00 €.

 

Voraussetzung ist, dass das Kind bei Antragstellung unter 18 Jahre ist, so dass das Baukindergeld also bei einer Laufzeit von zehn Jahren auch noch weit über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt wird.

 

3. Effizienzhaus

 

Beim Bau eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40+ oder dem Kauf einer dementsprechenden Eigentumswohnung gibt die KfW einen Kredit bis zu 100.000,00 € zum Zinssatz von 1,06 % über zehn Jahre, anschließend 1,3 %.

 

II. Energetische Sanierung

 

1. Darlehen

 

Die KfW gibt für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bis zu 100.000,00 € Kredit oder bis zu

50.000,00 € bei Einzelmaßnahmen bei einem Zinssatz von 0,75 % und einer Laufzeit von zehn Jahren.

 

Teilweise verfügen auch die Länder über entsprechende Programme, so beispielsweise Niedersachsen oder Ergänzungsprogramme in Bremen oder Bayern.

 

2. Zuschüsse

 

Wer seine Wohnung energieeffizient saniert oder entsprechend energetisch sanierten Wohnraum kauft, erhält bis zu 30.000,00 € Zuschuss der KfW.

 

Geht es um Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Sanierung der Heizung gibt es 12,5 % des Betrages, max. 6.250,00 €, bei den Fenstern 7,5 %, max. 3.750,00 €, zahlbar, sobald die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen ist.

 

3. Ergänzungskredit

 

Dazu kommt ein Ergänzungskredit der KfW für die Umstellung einer Heizung auf erneuerbare Energien in Höhe von bis zu 50.000,00 € pro Wohnung und einem Zinssatz von 1,31 % bei einer Laufzeit von zehn Jahren.

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle (Bafa) fördert außerdem den Einbau von hocheffizienten Umwälzpumpen und anderen heizungstechnischen Maßnahmen mit 30 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten.

 

4. Brennstoffzellen

 

Einen Zuschuss für Brennstoffzellen zahlt die KfW in Abhängigkeit von der elektrischen Leistung des eingebauten Systems zwischen 7.050,00 € und 28.200,00 €.

 

5. Erneuerbare Energien

 

Entscheiden Sie sich für den Bau einer PV-Anlage, eines Windrads oder eines Wasserkraftwerks oder einer Kraftwärme-Kopplungsanlage auf der Basis von Erdwärme, Biogas oder fester Biomasse oder anderer vergleichbarer Anlagen gibt die KfW bis zu 50 Million € Kredit an Firmen und Privatpersonen.

 

Der Zinssatz richtet sich nach Laufzeit und einer Risikobewertung.

 

Im Bereich der Kraftwärme-Kopplungsanlagen ist auch die Bafa aktiv und fordert Minianlagen dieser Art im Bestandsgebäuden mit maximaler Leistung von 20 KW.

 

Die Förderung liegt bei 1.900,00 € Investitionszuschuss, bei großen Anlagen bei 3.500,00 €.

 

6.

 

Da bei solchen Anlagen zwingend ein Energieberater hinzugezogen werden muss, kommt die KfW für die Hälfte dieser Kosten bis zu 4.000,00 € auf, wenn es um ein KfW-Effizienzhaus oder um Zuschüsse für energetisch sanierten Wohnraum geht.

 

Insoweit lohnt auch ein Blick zur Bafa, die ebenfalls Fördermittel für Energieberatung bereithält.

 

III. Um- und Einbauten

 

1. Altersgerechter Umbau

 

Hierfür gibt die KfW bis zu 50.000,00 € Kredit zum Jahreszins von 0,75 %, und zwar altersunabhängig.

 

Voraussetzung ist, dass der Umbau der Barrierereduzierung und der Einbruchssicherung dient.

 

Darüber hinaus können Zuschüsse bis zu 6.250,00 € pro Wohnung beantragt werden.

 

2. Smart Home

 

Es liegt nahe, dass bei einer Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage eine Nachrüstung mit

sogenannten smarten Funktionen erfolgt, um Heizungen und Lüftungsanlagen energieeffizienter zu steuern.

 

Auch diese Maßnahmen fördert die KfW.

 

3. Einbruchschutz

 

Die KfW zahlt in Bestandsgebäuden 20 % Zuschuss bei Kosten bis zu 1.000,00 €.

 

Soweit diese Kosten überschritten werden, gibt es für den darüber hinausgehenden Betrag 10 %.

 

Gefördert werden einbruchshemmende Eingangstüren oder Garagentore sowie Türzusatzschlösser, Schutzbeschläge und Schließbleche oder Nachrüstsysteme, die es für Fenster und insbesondere bodentiefe Fenster gibt.

 

Förderfähig sind auch Alarmanlagen und Kamerasysteme.

 

KfW-Formulare gibt es online unter

 

www.kfw-formularsammlung.de/formularsammlungV3

 

 

RA Raber, 20.02.2019

Noch keine Kommentare bis jetzt

Einen Kommentar schreiben