Abgesang auf die HOAI?

 

Das Gutachten des Generalanwaltes am EuGH Maciej Szpunar liegt vor.

 

Erwartungsgemäß vertritt dieser die Auffassung, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI die Niederlassungsfreiheit und die Privatautonomie einschränken würden.

 

Gründe des Allgemeininteresses, wonach dies berechtigt sei, liegen aus der Sicht des Generalanwaltes nicht vor.

 

Insbesondere könne Belangen des Verbraucherschutzeses oder der Sicherung eines hohen Qualitätsniveaus auch durch andere Maßnahmen Rechnung getragen werden.

 

Aus Sicht des Generalanwalts beeinträchtigt ein Preiswettbewerb nicht die Qualität, weshalb es auch keiner Mindest- oder Höchsthonorare bedürfe.

 

Man darf gespannt sein, ob es der Bundesregierung gelingt, den EuGH vom Gegenteil zu überzeugen.

 

Bislang ist das Gericht mehrheitlich den Gutachten der Generalanwälte gefolgt.

 

Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.

 

RA Raber, 04.03.2019

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