1. Sachverhalt Der Auftragnehmer rechnet nach freier Kündigung des Auftraggebers zum einen die erbrachten Leistungen, letztere mit Umsatzsteuer und darüber hinaus die nicht erbrachten Leistungen abzüglich ersparter Aufwendungen, insoweit ohne Umsatzsteuer ab. Diese Abrechnung entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH und des BGH (BFH-Urteil vom 26.08.2021 VI R 13/19; BGH-Urteil vom 22.11.2007 VII ZR 83/05).…
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Keine Schonfristzahlung bei ordentlicher Kündigung
1. Sachverhalt Der Mieter kommt mit der Zahlung des Mietzinses in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug, der Vermieter kündigt fristlos, hilfsweise ordentlich. Hierauf folgt seitens des Mieters Schonfristzahlung, sodass die außerordentliche Kündigung hinfällig ist. Im Hinblick auf die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung verfolgte der Vermieter weiterhin seinen Räumungsanspruch. Das Amtsgericht Berlin verurteilt den Mieter…
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