Das gemeinsame Sorgerecht für Väter nichtehelicher Kinder ist jetzt auf gesetzlicher Grundlage leichter durchsetzbar!
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Sonderzahlungen flexibel gestalten – Weihnachtsgeld nach billigem Ermessen!
Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, mit der dem Arbeitgeber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zur Entscheidung über die Höhe einer jährlichen Zuwendung vorbehalten wird, hält der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB regelmäßig stand.
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Mietrecht aktuell: Mietrechtsreform tritt am 1. Mai 2013 in Kraft
Änderung am 18.03.2013 in Bundesgesetzblatt Nr. 13 / 2013 verkündet
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Prüfungsfrist nach § 16 Abs. 3 VOB/B abgelaufen
Einwendungen ausgeschlossen?
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