
Jede Familie ist anders und braucht somit eine maßgeschneiderte Lösung.
Vor oder nach der Heirat gilt es über einen Ehevertrag oder im Trennungsfall über eine Trennung- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung nachzudenken.
Durch gezielte vertragliche Regelungen kann hier frühzeitig Streit vermieden werden.
Regelungsbedarf besteht u.a. bezogen auf den sog. Zugewinnausgleich, dort insb. wenn Immobilienvermögen und/oder eine Firma bzw. freiberufliche Praxis oder Kanzlei vorhanden ist.
Beim Unterhalt, sei es für Kinder, Verwandte und/oder Ehegatten ist entscheidend, dass die individuelle Situation vorab richtig und vollständig analysiert wird. Dabei sind eine Vielzahl von Faktoren insb. bei der Einkommens- und Vermögensermittlung zu beachten. Dies ist Grundvoraussetzung, um ein sachgerechtes und gerichtlich erfolgreich durchsetzbares Ergebnis ermitteln zu können.
Weitere Regelungsbereiche sind bei minderjährigen Kindern das Sorgerecht und der Umgang.
Bei Ehegatten ist weiter an Namensregelungen, Ehewohnung und Hausrat sowie den Versorgungsausgleich zu denken.
Im Familienrecht gibt es zu diesen und weiteren Fragen täglich neue Urteile bzw. gerichtliche Beschlüsse. Wir sind und bleiben für Sie auf dem aktuellen Stand.
Sie können zudem auf langjährige Erfahrungen unterstützt durch regelmäßige Fortbildungen zurückgreifen und vertrauen.
So ist eine zuverlässige und maßgeschneiderte Beratung und Durchsetzung Ihrer Interessen sichergestellt.
Frank Prescher
Rechtsanwalt