Geklagt Der Kläger beschäftigt die Beklagte, die ein Schreibbüro betreibt mit Schreibarbeiten in seinem Betrieb. Hierüber rechnete die Beklagte ihre Leistungen mit Umsatzsteuerausweis ab, der Kläger zahlte. Eine Prüfung der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd ergab, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, verbunden mit der Folge, dass der Kläger die Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten musste. Der Kläger klagt nun…
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