Monats-Archive: Februar 2018

Bürgschaftsmuster „Verzicht auf die Rechte nach § 770 BGB“ führt zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede

Der vom Auftraggeber vorgelegte Formularvertrag enthält die Bestimmung, dass der Gewährleistungseinbehalt durch Gewährleistungsbürgschaft abgelöst werden kann.   Dabei hat der Bürge „auf die Rechte aus § 770 BGB“ zu verzichten.   Der Auftraggeber nimmt einen Gewährleistungseinbehalt vor, da der Auftragnehmer keine Sicherheit stellt.   Der Auftragnehmer klagt auf den vollen Werklohn und gewinnt.   Der…
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