Monats-Archive: März 2015

Sport und Mindestlohn

Seit 01.01.2015 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG). Danach hat jeder Arbeitnehmer mit Wirkung ab 01.01.2015 Anspruch auf derzeit 8,50 € brutto je Zeitstunde. Unter § 20 des Gesetzes hat der Gesetzgeber bestimmte Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen. Es sind dies Praktikanten, in den im Gesetz genannten Ausnahmefällen, Azubis, Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Personen, die unmittelbar vor…
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