Am 21.11.2013 ist die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden, am 01.05.2014 tritt sie in Kraft. Die wesentlichen Änderungen in aller Kürze: 1. Die Effizienzanforderungen an Neubauten erhöhen sich. Ab 01.01.2016 werden die Energieeffizienzanforderungen um 25 % angehoben, indem zum einen der Jahres-Primärenergiebedarf um 25 % und der höchst zulässige Wärmedurchgangskoeffizient bei…
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